Wir setzen Nachhaltigkeit
in mittelständischen Unternehmen
wirtschaftlich um.

Wir setzen Nachhaltigkeit
in mittelständischen Unternehmen
wirtschaftlich um.

Wir setzen
Nachhaltigkeit
in mittelständischen
Unternehmen
wirtschaftlich um.

Baetge & Partner
Baetge & Partner
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Die EU hat sich im Rahmen des sog. „Green-Deals“ bezüglich der Transformation hin zum nachhaltigen Wirtschaften auf einen ambitionierten Weg begeben. Dazu hat sie einen umfangreichen Rechtsrahmen erlassen, insbesondere die Taxonomie Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dieser Rechtsrahmen wirkt entweder direkt oder indirekt auf den Mittelstand. Zudem ändert sich das Nachfrageverhalten der Kunden sowohl im B2B als auch im B2C Bereich. Mittelständische Unternehmen kommen daher immer mehr zu der Einsicht, dass eine Nachhaltigkeits-Transformation schon notwendig ist oder sehr bald notwendig sein wird.

In diesem Transformations-Prozess übernehmen wir gerne Verantwortung bei der Umsetzung und stellen uns dabei auf die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft ein. Wir verfolgen dabei drei Ziele für unsere Kunden: 1. profitabler werden, 2. erfolgreicher am Markt agieren und 3. regulatorische Anforderungen „intelligent“ bewältigen.

Die Umsetzung von Nachhaltigkeit ist notwendig für:

Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder Nettoumsatz von mehr als EUR 50 Mio. Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als EUR 25 Mio. In diesem Geltungsbereich sind in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen betroffen, davon einige große mittelständische Unternehmen. Die Erfüllung der Anforderungen der CSRD erfordert zumeist ein umfangreiches Umsetzungsprojekt und eine konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit.

CSRD-pflichtige Unternehmen müssen den Corporate Carbon Footprint (CCF) aufstellen, der auch als CO2-Bilanz bekannt ist. Dieser CCF ist unter anderem auch im sog. Scope 3 für die vorgelagerten Lieferketten zu ermitteln. Dies zwingt CSRD-pflichtige Unternehmen dazu, von ihren Lieferanten entsprechende Informationen (z.B. über den CO2 Verbrauch ihrer Produkte) einzufordern, obwohl diese aufgrund des Rechtsrahmens dazu noch gar nicht verpflichtet und damit zum größten Teil unvorbereitet sind.

Banken haben ambitionierte Nachhaltigkeits-Ziele. Sie sind verpflichtet, die Nachhaltigkeits-Leistung ihrer Kunden in den Dimensionen „Environmental, Social und Governance“ (ESG) zu messen. Dazu haben Banken zum Teil schon sog. ESG-Ratings entwickelt. Künftig werden sie die Kreditvergabe und die Höhe der Kreditverzinsung nach diesen Kriterien steuern.

Durch unsere Tätigkeit für Asset Manager haben wir Einblick in die Private Equity Situation. Viele Family Offices machen ihr Engagement mit Eigenkapital von einer Beurteilung des Status bei der Nachhaltigkeits-Transformation abhängig.

Der Fachkräftemangel trifft den Mittelstand mit voller Wucht. Viele junge Menschen der Generation Z stellen an ihren Arbeitgeber höhere Ansprüche als nur gute Arbeitsbedingungen. Von besonderem Interesse sind dabei die Ziele eines Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit.

Die öffentliche Hand basiert ihre Auswahl mittlerweile stark auf Nachhaltigkeits-Kriterien bei Ausschreibungsverfahren und bei der Vergabe von Verträgen

In immer mehr Förderrichtlinien wird darauf abgestellt, dass der Empfänger der Förderung nachhaltiges Handeln nachweisen kann.

Unser Vorgehen

Uns ist bewusst, dass die Ausgangslage bei jedem mittelständischen Unternehmen sehr individuell ist und von vielen Faktoren wie Größe, Komplexität, Branche und besonderen Gegebenheiten des Geschäftsmodells abhängt. Zudem sind zumeist die Anspruchsniveaus und Problembereiche sehr unterschiedlich. Wir stellen uns daher auf die individuelle Situation unseres Kunden ein und erarbeiten einen entsprechend passgenauen Ansatz. Je nachdem was der Kunde benötigt, kann dieser Ansatz folgende Punkte umfassen:

  • Feststellen wo man steht und wo man hin will bzw. hin muss

  • Ambitionierte aber machbare Ziele setzen und in der Strategie verankern

  • Klaren Umsetzungs-Fahrplan erstellen
  • Wo nötig organisatorische Änderungen vornehmen
  • Wirtschaftliche Auswirkungen im Blick behalten
  • Effektive Kommunikation mit dem Markt gestalten
  • Regulatorische Anforderungen intelligent bewältigen

Wenn gewünscht, übernehmen wir in unseren unterschiedlichen Kernbereichen als Externe auch gerne Steuerungs- und Überwachungsfunktionen im Unternehmen.

Unsere Kernbereiche

Als unsere Arbeitsfelder haben wir drei Kernbereiche definiert, die aus unserer Sicht eng miteinander verzahnt sind. Der Bereich Nachhaltigkeitsmanagement adressiert unser Haupt-Thema. Es erfasst Nachhaltigkeit im Unternehmen ganzheitlich aus einer Steuerungs- und Rechenschafts-Perspektive. Der Bereich Energiemanagement wirkt sehr stark auf das Thema Nachhaltigkeit, da es über große Hebel sowohl hinsichtlich der Profitabilität als auch des CO2-Fußabdrucks verfügt. Wir glauben, dass die Regelungsdichte vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlich angestrebten Dekarbonisierung weiter zunehmen wird. Daher beschäftigen wir uns im Bereich Compliancemanagement mit der systematischen und nachhaltigen Bewältigung aller gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

Jeder der Kernbereiche ist mit den jeweils anderen vernetzt, verfügt aber über eine eigene Spezialisierung, Methodik, entsprechende Werkzeuge und eigene Formate.

Lernen Sie unser Expertenteam kennen

Kai Baetge
Kai Baetge

Betriebswirt, zuständig für
Nachhaltigkeitsmanagement

Kai Baetge
Kai Baetge
Rolf Füßmann
Rolf Füßmann

Ingenieur, zuständig für
Energiemanagement

Rolf Füßmann
Rolf Füßmann
Alexander Prinz
Alexander Prinz

Jurist, zuständig für
Compliancemanagement

Alexander Prinz
Alexander Prinz
Ralf Kuehnle
Ralf Kuehnle

Ingenieur
Experte für Nachhaltigkeitsmanagement

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Ralf Kuehnle
Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge

Betriebswirt
Experte für Bilanzierung und
Berichterstattung

Betriebswirt
Experte für Bilanzierung und
Berichterstattung

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge

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